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Kein Gehalt wegen Schwangerschaft

Die isländische Rekordnationalspielerin Sara Björk Gunnarsdóttir wechselte 2020 vom deutschen Verein VfL Wolfsburg zum französischen Club Olympique Lyon. 2021 wurde sie schwanger. Für die letzten Monate vor der Geburt reiste sie mit Einverständnis ihres Clubs in ihr Heimatland Island. Olympique Lyon überwies zunächst noch einen Teil des Gehalts und setzte später die Gehaltszahlungen ganz aus. Gunnarsdóttir zog vors FIFA-Tribunal. Das Ergebnis: Lyon muss 82.000 Euro nachzahlen.


Sara Björk Gunnarsdóttir twitterte dazu:

„Dies ist ein Weckruf für alle Vereine und eine Botschaft an alle Spielerinnen, dass sie Rechte und Garantien haben, wenn sie schwanger sind oder schwanger werden wollen während ihrer Karriere.”





Sara Björk Gunnarsdóttir (inzwischen bei Juventus Turin unter Vertrag) mit Sohn Ragnar.

(Credit: Puma)




Hintergrund: Seit Januar 2021 gelten bei der FIFA Mutterschutz-Regeln für Spielerinnen. Profi-Fußballerinnen haben somit einen Anspruch auf mindestens 14 Wochen Mutterschaftsurlaub mit mindestens zwei Drittel ihres vertraglich vereinbarten Gehalts. Darüber hinaus dürfen Spielerinnen nicht wegen einer Schwangerschaft gekündigt oder in irgendeiner Form benachteiligt werden. Laut Fußball-Gewerkschaft FIFPro hat bislang nur eine Minderheit der nationalen FIFA-Verbände die neuen Regeln umgesetzt. Die FIFPro vertritt über 66.000 Fußball-Profis, darunter Frauen und Männer.


Mehr Infos zum Thema und ein Interview mit Gunnarsdóttir gibt es hier:

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